Menschen im Gespräch

Die Haftpflichtversicherung für Beruf und Privatleben

Schäden, die bei der Ausübung des Berufes verursacht werden, sind nicht durch eine private Haftpflichtversicherung abgedeckt. Nur eine Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung kommt für Personen- oder Sachschäden auf, die ein/e Berufsbetreuer/in oder seine Betriebsangehörigen Dritten zufügen.
Bei Verschulden haften Sie für Personen- und Sachschäden in unbegrenzter Höhe mit Ihrem gegenwärtigem und zukünftigen Vermögen bzw. dem Vermögen der Firma. Sofern der Geschädigte einen gerichtlichen Titel gegen Sie erwirkt hat, kann er diesen Anspruch 30 Jahre geltend machen.

Leistungen im Schadenfall

  • Prüfung der Frage, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht
  • Finanzielle Wiedergutmachung des Schadens, wenn der Anspruch begründet ist
  • Abwehr von unberechtigten Ansprüchen, notfalls vor Gericht, wobei der Versicherer die Prozesskosten trägt

Privathaftpflichtversicherung inklusive

Teilweise überschneiden sich private und berufliche Versicherungen. Deshalb ist der private Bereich auch in unserer Berufshaftpflichtversicherung mitversichert, und zwar für den Versicherungsnehmer und seine Familie.
Ausnahme: Nicht versichert sind Glasbruchschäden in gemieteten Räumen.

Versicherungssummen und versicherte Personen

Sie können zwischen 3 und 5 Mio. EUR pauschal für Personen- und Sachschäden wählen.
Versichert ist die im Versicherungsschein genannte Person in ihrer Eigenschaft als Berufsbetreuer/in sowie bis zu 5 Mitarbeiter/innen, soweit diese ausschließlich verwaltende Aufgaben im Büro übernehmen.
In der eingeschlossenen Privathaftpflichtversicherung ist die gesamte Familie des Versicherungsnehmers versichert. Kinder sind mitversichert bis zum Ende des ersten Ausbildungsweges: Schule plus Ausbildung oder Schule plus Studium bis zum Bachelor.
Deckungssumme in der privaten Haftpflicht: 5 Mio. EUR pauschal für Personen- und Sachschäden.

Sonderkonditionen für Berufsbetreuer/innen

Bei Bürogemeinschaften gilt ab dem/der zweiten Betreuer/in ein Prämiennachlass von 50%. Mitglieder des BdB e.V. sparen darüber hinaus 75 EUR bei der Jahresprämie. Mitglieder des Qualitätsregisters erhalten bei bei Neuabschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung einmalig einen Nachlass in Höhe von 25 EURO.

Wichtiger Hinweis!

Betreute Personen sind nicht automatisch ab Beginn der Betreuung Privathaftpflicht-versichert!
Es besteht offenbar weit verbreitet die Annahme, dass betreute Personen automatisch durch eine laufende Betriebshaftpflichtversicherung der Betreuer/innen mit einen privaten Haftpflichtversicherung versorgt sind. Dies ist NICHT der Fall!

Sollen betreute Personen Privathaftpflicht-versichert werden, so kann dies nur durch separate einzelne Verträge erfolgen.

Bereits bestehende, ältere Verträge beinhalten noch eine Gruppenhaftpflichtversicherung. Dieses Modell wird jedoch bei Neuverträgen nicht mehr unterstützt.

Aber auch bei bestehenden Gruppenverträgen innerhalb der Betriebshaftpflichtversicherung gilt: Betreute Personen sind nicht automatisch ab Beginn der Betreuung Privathaftpflicht-versichert!

Als versichert gelten nur die betreuten Personen, die bei Abschluss einer Gruppenhaftpflichtversicherung angemeldet wurden oder während der Laufzeit dieses Vertrages schriftlich mit Name, Vorname und Geburtsdatum nachgemeldet werden.
Bitte berücksichtigen Sie diese wichtige Information, um künftige Deckungslücken zu vermeiden.

Infos und Beratung

Eine ausführliche Beratungsdokumentation und die Versicherungsbedingungen können Sie als PDF per eMail von uns erhalten.
Wenn Sie Fragen zur Betriebshaftpflichtversicherung haben, rufen Sie uns unter (040) 85 40 28 50 an oder senden Sie uns eine eMail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Der BdB e.V. bietet seinen Mitgliedern eine kostenlose Rechtsberatung

Unabhängig von einer bestehenden Rechtsschutzversicherung bietet der BdB e.V. seinen Mitgliedern eine kostenlose Rechtsberatung zu Fragen des Betreuungsrechts an. Anfragen können schriftlich an den Rechtsanwalt des BdB e.V. - Kay Lütgens - eingereicht werden.
Fax: (040) 38 62 90 32 - eMail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Rechtsberatung durch Fachanwälte?
Wir können Ihnen ein paar Tipps geben!

Als Versicherungsmakler ist es uns laut Rechtsdienstleistungsgesetz grundsätzlich nicht erlaubt, eine weiterführende juristische Beratung durchzuführen.
Wir können Ihnen jedoch Adressen nennen, bei denen Sie mit Ihrem Problem sehr gut aufgehoben sein dürften. Bitte klären Sie auch die Kosten für die Rechtsberatung und wie sie beglichen werden.
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