Bild fehlt

Schutz vor Verlust durch Pech und Pannen!

Die für Verwaltungsarbeiten eingesetzten Geräte, insbesondere zur elektronischen Datenverarbeitung, sind vielen Gefahren ausgesetzt die über eine übliche Betriebsversicherung nicht abgedeckt sind (z.B. Überspannungsschäden durch Kurzschluss). Die Versicherer haben daher mit der Elektronik-Sachversicherung ein Produkt geschaffen, das diesen speziellen Versicherungsbedarf abdeckt.

Wann ist eine Elektronik-Sachversicherung sinnvoll?

Vorwiegend bei EDV-Anlagen, versicherbar sind aber fast alle stromgebundenen stationär und beweglich eingesetzten Anlagen und Geräte. Im Gegensatz zur Geschäftsinhaltsversicherung bietet sie einen bedeutend umfangreicheren Versicherungsschutz.

Versicherte Sachen und Gefahren in der Elektronik-Sachversicherung

Sämtliche betriebsfertigen elektrotechnischen und elektronischen Anlagen und Geräte der

(1) Informationstechnik , z.B. EDV-Anlagen, Personal Computer, CAD- und CAM-Geräte, Laptops, Notebooks, elektronische Kassen und Waagen, Digitalkameras (die Höchstentschädigung für Digitalkameras beträgt 1.000 Euro je Versicherungsfall);
(2) Kommunikationstechnik, z.B. Fernsprechanlagen, Gegen- und Wechselsprechanlagen, Auto- und Mobiltelefone, Telex-, Teletex- und Telefaxgeräte, Funkanlagen;
(3) Bürotechnik, z.B. Kopiergeräte, elektrische Rechen- und Schreibmaschinen, Mikrofilmgeräte, Adressier-, Frankier-und Kuvertiergeräte;
(4) Sicherungs- und Meldetechnik, z.B. Alarm- und Brandmeldeanlagen, Zutrittskontrollanlagen, Zeiterfassungsanlagen.

Gegen unvorhergesehen eintretende Schäden, insbesondere durch
  • Brand, Blitzschlag und Explosion
  • Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach Einbruchdiebstahl
  • Leitungswasserschäden (Rohrbruch-, Frostschäden)
  • Sturm, Hagel
  • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit
  • Böswilligkeit, Sabotage, Vandalismus, Diebstahl, Plünderung
  • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
  • Überspannung, Induktion oder Kurzschluss, Explosion, Feuchtigkeit, Wasser, Überschwemmung, Höhere Gewalt

Schadenbeispiel 1

Die EDV-Anlage (oder ein anderes Gerät) wurde auf einem Regal, das mit Dübeln an der Wand befestigt ist, aufgestellt. Die Dübel halten nicht, und eines Tages fällt alles zu Boden.

Schadenbeispiel 2

Das versicherte Gerät ist nach der Mittagspause verschwunden. An der Tür sind keine Einbruchmerkmale zu erkennen. Jemand hatte vergessen das Sicherheitsschloss zu betätigen, und der Dieb ist wahrscheinlich mit einem Dietrich eingedrungen. Da keine Einbruchspuren zu sehen sind, ist der Einbruchdiebstahl über die Geschäftsinhaltsversicherung nicht versichert, wohl aber über die Elektronikversicherung (einfacher Diebstahl).

Schadenbeispiel 3

Jemand stolpert über ein Kabel und reißt ein Gerät vom Schreibtisch.

Welche Leistungen erbringt der Versicherer im Schadenfall?

Er leistet Entschädigung für versicherte Sachen, wenn diese zerstört, beschädigt oder entwendet worden sind, und übernimmt Kosten, die der Versicherungsnehmer zur Abwendung oder Minderung des Schadens aufgewendet hat.
Die Elektronikversicherung ist eine Neuwert-Versicherung, bei einem Totalschaden zahlt Ihnen der Versicherer deshalb die Kosten für die Wiederbeschaffung. Aber Achtung: Falls ein Gerät zu einem Sonderpreis erworben wurde, dürfen Sie diesen nicht ansetzen. Es ist vielmehr der normale und aktuelle Listenpreis zugrunde zu legen, da ansonsten eine Unterversicherung angerechnet wird (dem Listenpreis sind die Kosten für die Fracht und die Montage hinzuzurechnen).

Erläuterung Listenpreis

Sie haben vor zwei Jahren einen PC ganz normal für 2.000 EUR angeschafft. Der gleiche PC, mit gleicher Ausstattung, kostet aber heute nur noch 500 Euro. Dieser Wert gilt als aktueller Listenpreis und muss bei der Ermittlung der Versicherungssumme angesetzt werden.
Bei einem Teilschaden werden die schadenbedingten Wiederherstellungskosten, wie Ersatzteil- und Reparaturkosten (auch Arbeitszeit-, Fracht- und Fahrtkosten) ersetzt, und zwar ohne Abzüge.

Wann benötigen Sie eine Datenversicherung?

Über die Elektronik-Sachversicherung ist nur der reine Hardwareschaden am Gerät versichert. Aber was ist, wenn die Hardware beschädigt oder gestohlen wird und auf die gespeicherten Daten nicht mehr zugegriffen werden kann? In diesem Fall leistet die Datenversicherung. Sie erstattet auch Kosten für das Wiederaufspielen der Programme auf dem neuen bzw. reparierten Rechner.

Versicherte Sachen/Gefahren in der Datenversicherung

Nachteilige Veränderung oder Verlust versicherter Daten oder Programme durch einen in der Elektronik-Sachversicherung versicherten Schaden (auch nachweislich infolge Blitzeinwirkung) an dem Datenträger, auf dem sie gespeichert waren oder an der Datenverarbeitungsanlage, durch die sie verarbeitet wurden.

Nicht versicherte Risiken in der Elektronik-Sach- und Datenversicherung

Abnutzung, Aufwendungen für die Wartung, Vorsatz des Versicherungsnehmers, Krieg, Innere Unruhen, Kernenergie, Erdbeben.

Infos und Beratung

Eine ausführliche Beratungsdokumentation und die Versicherungsbedingungen können Sie als PDF per eMail von uns erhalten.
Wenn Sie Fragen zur Elektronikversicherung haben, rufen Sie uns unter (040) 85 40 28 50 an oder senden Sie uns eine eMail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Der BdB e.V. bietet seinen Mitgliedern eine kostenlose Rechtsberatung

Unabhängig von einer bestehenden Rechtsschutzversicherung bietet der BdB e.V. seinen Mitgliedern eine kostenlose Rechtsberatung zu Fragen des Betreuungsrechts an. Anfragen können schriftlich an den Rechtsanwalt des BdB e.V. - Kay Lütgens - eingereicht werden.
Fax: (040) 38 62 90 32 - eMail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Rechtsberatung durch Fachanwälte?
Wir können Ihnen ein paar Tipps geben!

Als Versicherungsmakler ist es uns laut Rechtsdienstleistungsgesetz grundsätzlich nicht erlaubt, eine weiterführende juristische Beratung durchzuführen.
Wir können Ihnen jedoch Adressen nennen, bei denen Sie mit Ihrem Problem sehr gut aufgehoben sein dürften. Bitte klären Sie auch die Kosten für die Rechtsberatung und wie sie beglichen werden.
©2017 GL Versicherungsmakler GmbH