Blick in den Rückspiegel

So macht Autofahren Spaß

Versicherung ist nicht gleich Versicherung. Auf dem deutschen Markt gibt es eine große Bandbreite von KFZ-Versicherungen. Genauso groß sind aber auch die Unterschiede bei den Prämien für vergleichbare Leistungen. Deshalb haben wir bei unserem KFZ-Versicherer auf ein sehr gutes Preis-Leistungs-Verhältnis geachtet und können Ihnen bis zu 30 % günstigere Konditionen (im Vergleich zum Marktdurchschnitt) bei erheblich besseren Leistungen anbieten.

Wichtiger Hinweis!

Gewerbliche Nutzung


Wenn Sie Ihr Fahrzeug für Ihren Beruf – also gewerblich – nutzen, müssen Sie diesen Umstand Ihrem KFZ-Versicherer mitteilen. Sie begehen eine Obliegenheitsverletzung, wenn Sie das unterlassen. Der Versicherer kann in diesem Falle von der Verpflichtung zur Leistung befreit sein. Zwar würde ein etwaiger Haftpflichtschaden bezahlt werden, der Versicherer kann jedoch Regress bei Ihnen fordern.
Die durch uns vermittelten KFZ-Versicherungen berücksichtigen immer die gewerbliche Nutzung.

Weitere Tarifmerkmale:

Deckungssumme 100 Mio. EURO pauschal!

Fahrerschutzversicherung

Jeder berechtigte Fahrer erhält bei einem selbtverschuldetet Autounfall seinen eigenen Personenschaden ersetzt, bis zur Höhe von 8 Mio. Euro. Geleistet wird unter anderem Schmerzensgeld, Witwen- und Waisenrente, Verdienstausfall für Angestellte, Umbaumaßnahmen, Haushaltshilfe.

Neuwert-Entschädigung bei PKW

Die Zusatz-Haftpflichtversicherung für das Führen fremder Fahrzeuge im Ausland ist beitragsfrei mitversichert: Ein unter die sogenannte Mallorca-Police fallender Schaden belastet den Schadenfreiheitsrabatt nicht.

Haftpflicht inklusive Mallorca-Police

Ein Beispiel

Im Ausland gelten andere, teilweise sehr geringe, Versicherungssummen. Verursacht der Versicherungsnehmer dort mit einem Leihwagen einen Unfall, haftet er für die entstandenen Schäden unbegrenzt, der ausländische Versicherer aber nur bis zu der für den Leihwagen vereinbarten Versicherungssumme. Bei Personenschäden kann es da schon zu einer riesigen Lücke kommen. Die Versicherung des Versicherungsnehmers in Deutschland übernimmt in diesem Fall aber die Differenz aufgrund der „Mallorca-Police“. Der Schadenfreiheitsrabatt wird aber trotz Zahlung nicht belastet.

Marderbiss

Unmittelbar durch Marderbiss verursachte Schäden einschließlich Folgeschäden werden durch die Fahrzeugversicherung ersetzt.

Tier-, Haarwildschäden

Viele Versicherer schließen nur Schäden aus Kollision mit Haarwild (nach §2 Bundesjagdgesetz) ein. Das ist nicht viel. Teilweise gibt es auch Ergänzungen auf Rinder, Schafe, Pferde und vielleicht noch Federwild. Dennoch sind einige Tierarten nicht überall berücksichtigt. Ein Rentier das Ihnen bei einem Urlaub im Norden beispielsweise vor den Kühler läuft ist kein Wild nach dem Bundesjagdgesetz. Wir machen keine Unterschiede. Die Teilkasko deckt den Zusammenstoß mit Tieren aller Art!

Kein Abzug „neu für alt“

Unabhängig vom Alter des Fahrzeugs wird bei PKWs, Krädern und Camping-Kfz in Voll- und Teilkasko auf Abzüge „neu für alt“ von den Kosten für Ersatzteile, Batterie, Bereifung und Lackierung verzichtet.

Selbstbeteiligungsverzicht bei Glasbruch bis zu 150,- Euro

Haben Sie in der Teilkasko eine Selbstbeteiligung (SB) von bis zu 150,- EURO vereinbart, müssen Sie die Selbstbeteiligung nicht zahlen, wenn Sie den Glasschaden durch die Verbundglasreparatur. beheben lassen.

GAP-Einschluss möglich

Diese Möglichkeit ist für KFZ-Halter interessant, die ein Fahrzeug geleast haben. Wenn z.B. ein geleaster PKW im Alter von z.B. 2 Jahren gestohlen wird, ergibt sich bei der Schadenabwicklung eine Deckungslücke (GAP).
Sie entsteht dadurch, dass PKW vor allem in den ersten Jahren nach der Zulassung überproportional an Wert verlieren. Der KFZ-Kaskoversicherer zahlt in diesem Fall nur den Zeitwert (Wiederbeschaffungswert) aus, der Leasinggeber beansprucht aber den vertraglich vereinbarten Kfz-Restwert. Versicherungsnehmer, die keine GAP-Vereinbarung getroffen haben, müssen den Differenzbetrag aus eigener Tasche bezahlen.

Verzicht auf Einspruch bei grober Fahrlässigkeit

Bei Unfällen, die ein Fahrer durch grob fährlässiges Verhalten herbeiführt, kann der Versicherer die Leistungen in der Kasko-Versicherung einschränken oder ganz verweigern. Deshalb sollte ein Verzicht auf Einspruch bei grober Fahrlässigkeit in Ihrer KFZ-Versicherung enthalten sein.
Wenden Sie z.B. auf einer Straße mit durchgezogenem Mittelstrich, handeln Sie grob fahrlässig. Der Versicherer leistet in diesem Fall aber trotzdem. Verständlicherweise ist aber die grob fahrlässige Herbeiführung eines Versicherungsfalls in Folge des Genuss alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel ausgenommen.

Infos und Beratung

Eine ausführliche Beratungsdokumentation und die Versicherungsbedingungen können Sie als PDF per eMail von uns erhalten.
Wenn Sie Fragen zur KFZ-Versicherung haben, rufen Sie uns unter (040) 85 40 28 50 an oder senden Sie uns eine eMail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Der BdB e.V. bietet seinen Mitgliedern eine kostenlose Rechtsberatung

Unabhängig von einer bestehenden Rechtsschutzversicherung bietet der BdB e.V. seinen Mitgliedern eine kostenlose Rechtsberatung zu Fragen des Betreuungsrechts an. Anfragen können schriftlich an den Rechtsanwalt des BdB e.V. - Kay Lütgens - eingereicht werden.
Fax: (040) 38 62 90 32 - eMail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Rechtsberatung durch Fachanwälte?
Wir können Ihnen ein paar Tipps geben!

Als Versicherungsmakler ist es uns laut Rechtsdienstleistungsgesetz grundsätzlich nicht erlaubt, eine weiterführende juristische Beratung durchzuführen.
Wir können Ihnen jedoch Adressen nennen, bei denen Sie mit Ihrem Problem sehr gut aufgehoben sein dürften. Bitte klären Sie auch die Kosten für die Rechtsberatung und wie sie beglichen werden.
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