Unterschrift mit Füllfederhalter

Die Absicherung für Testamentsvollstrecker

Die bestehende Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bietet keinen Versicherungsschutz für diese Tätigkeit. Diese Risiken können aber separat mit einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Testamentsvollstreckungen abgedeckt werden.

Versicherungsumfang:

  • Zu betreuende Gewerbebetriebe unter 25.000 Euro Umsatz
  • Schäden, die während der Laufzeit dieses Vertrages eintreten und gemeldet werden, der zugrunde liegende Verstoß aber während der Laufzeit eines Vorvertrages bei einem anderen Versicherer erfolgt ist und der Vorversicherer wegen Ablaufs der Nachhaftungszeit keinen Versicherungsschutz mehr zu gewähren hat.
  • 5 Jahre Nachhaftung

Nicht versichert sind:

Bei Berufsbetreuer/innen fallen u.a. Spekulationsgeschäfte und Schäden, die dadurch entstanden sind, dass private Versicherungsverträge nicht oder nicht ordnungsgemäß abgeschlossen, erfüllt oder fortgeführt werden, nicht unter den Versicherungsschutz.

Versicherungssummen

Die Versicherungssumme für Objekt- und Jahresverträge beträgt 150.000 EUR.
Selbstbeteiligung: 10%, mind. 50 EUR, max. 500 EUR.

Beiträge

Der Jahresbeitrag beträgt 390 EUR (zzgl. VSt.) pro Testamentsvollstreckung für die Dauer des Verfahrens.



Wichtiger Hinweis!

Die Kosten der Einzelverträge werden nach unserem Kenntnisstand von den Nachlassgerichten anerkannt und sind somit Verfahrenskosten. Wir können natürlich keine allgemein rechtsverbindliche Auskunft erteilen.
Bitte klären Sie dies für den Einzelfall mit dem zuständigen Nachlassgericht.

Infos und Beratung

Eine ausführliche Beratungsdokumentation und die Versicherungsbedingungen können Sie als PDF per eMail von uns erhalten.
Wenn Sie Fragen zur Erweiterung Ihres Versicherungsschutzes für Nachlassverwaltungen haben, rufen Sie uns unter (040) 85 40 28 50 an oder senden Sie uns eine eMail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Der BdB e.V. bietet seinen Mitgliedern eine kostenlose Rechtsberatung

Unabhängig von einer bestehenden Rechtsschutzversicherung bietet der BdB e.V. seinen Mitgliedern eine kostenlose Rechtsberatung zu Fragen des Betreuungsrechts an. Anfragen können schriftlich an den Rechtsanwalt des BdB e.V. - Kay Lütgens - eingereicht werden.
Fax: (040) 38 62 90 32 - eMail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Rechtsberatung durch Fachanwälte?
Wir können Ihnen ein paar Tipps geben!

Als Versicherungsmakler ist es uns laut Rechtsdienstleistungsgesetz grundsätzlich nicht erlaubt, eine weiterführende juristische Beratung durchzuführen.
Wir können Ihnen jedoch Adressen nennen, bei denen Sie mit Ihrem Problem sehr gut aufgehoben sein dürften. Bitte klären Sie auch die Kosten für die Rechtsberatung und wie sie beglichen werden.
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