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Privat-Haftpflichtversicherungen für betreute Personen

Bei der Haftpflichtversicherung ist der Versicherer verpflichtet, den Versicherungsnehmer von Ansprüchen freizustellen, die von einem Dritten auf Grund der Verantwortlichkeit des Versicherungsnehmers geltend gemacht werden, und unbegründete Ansprüche abzuwehren. Ein Schadenersatzanspruch gilt als unbegründet, wenn der Verursacher eines Schadens zum Zeitpunkt des Ereignisses deliktunfähig und somit eben nicht verantwortlich war.

Eine herkömmliche Privathaftpflichtversicherung stellt sich dann schützend vor die versicherte Person und wehrt den unbegründeten Anspruch ab. Der Geschädigte würde keinen Ersatz erhalten.

Die von uns vermittelten Privathaftpflichtversicherungen verzichten auf diesen Einwand der Deliktunfähigkeit und leisten Schadenersatz je nach vertraglich vereinbarter Summe.

Wünschen Sie eine Privathaftpflichtversicherung für Ihre Klienten - und zwar für jeden, nicht nur jür jene, die ganz oder teilweise deliktunfähig sind - so können Sie diese mittels einzelner Verträge vereinbaren.
Versichert werden können die betreuten Personen als Single, als Paare oder als Familien.

Als Empfänger der zugehörigen Schriftstücke und als Korrespondenzsstelle für und mit uns und dem Versicherer gelten immer Sie als Betreuer/in.
Ihre Klienten werden als versicherte Personen in den jeweiligen Dokumenten genannt.

Die Zahlung der Beiträge kann per Lastschrift vom Konto der betreuten Person oder per Überweisung erfolgen.

Wichtiger Hinweis!

Betreute Personen sind nicht automatisch ab Beginn der Betreuung Privathaftpflicht-versichert!
Es besteht offenbar weit verbreitet die Annahme, dass betreute Personen automatisch durch eine laufende Betriebshaftpflichtversicherung der Betreuer/innen mit einen privaten Haftpflichtversicherung versorgt sind. Dies ist NICHT der Fall!

Sollen betreute Personen Privathaftpflicht-versichert werden, so kann dies nur durch separate einzelne Verträge erfolgen.

Bereits bestehende, ältere Verträge beinhalten noch eine Gruppenhaftpflichtversicherung. Dieses Modell wird jedoch bei Neuverträgen nicht mehr unterstützt.

Aber auch bei bestehenden Gruppenverträgen innerhalb der Betriebshaftpflichtversicherung gilt: Betreute Personen sind nicht automatisch ab Beginn der Betreuung Privathaftpflicht-versichert!

Als versichert gelten nur die betreuten Personen, die bei Abschluss einer Gruppenhaftpflichtversicherung angemeldet wurden oder während der Laufzeit dieses Vertrages schriftlich mit Name, Vorname und Geburtsdatum nachgemeldet werden.
Bitte berücksichtigen Sie diese wichtige Information, um künftige Deckungslücken zu vermeiden.

Wichtiger Hinweis!

Glasbruchschäden an Mietsachen sind in Privathaftpflichtversicherungen generell NICHT mitversichert.
(Glasbruch kann separat versichert werden).

Infos und Beratung

Eine ausführliche Beratungsdokumentation und die Versicherungsbedingungen können Sie als PDF per Mail erhalten.
Wenn Sie Fragen zur Privathaftpflichtversicherung für Betreute haben, rufen Sie uns unter (040) 85 40 28 50 an oder senden Sie uns eine eMail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Der BdB e.V. bietet seinen Mitgliedern eine kostenlose Rechtsberatung

Unabhängig von einer bestehenden Rechtsschutzversicherung bietet der BdB e.V. seinen Mitgliedern eine kostenlose Rechtsberatung zu Fragen des Betreuungsrechts an. Anfragen können schriftlich an den Rechtsanwalt des BdB e.V. - Kay Lütgens - eingereicht werden.
Fax: (040) 38 62 90 32 - eMail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Rechtsberatung durch Fachanwälte?
Wir können Ihnen ein paar Tipps geben!

Als Versicherungsmakler ist es uns laut Rechtsdienstleistungsgesetz grundsätzlich nicht erlaubt, eine weiterführende juristische Beratung durchzuführen.
Wir können Ihnen jedoch Adressen nennen, bei denen Sie mit Ihrem Problem sehr gut aufgehoben sein dürften. Bitte klären Sie auch die Kosten für die Rechtsberatung und wie sie beglichen werden.
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