Mitarbeiter im Stuhlkreis

Schutz des Betreuungsvereines vor innerbetrieblichen Verlusten durch untreue Mitarbeiter

Mittlerweile für über 85 % der Unternehmen ein gewichtiges Problem. In drei Viertel aller Fälle waren Angestellte des Unternehmens direkt beteiligt, aber auch Kunden, Lieferanten und sogar das eigene Management.
Bei kleineren Unternehmen in Deutschland wurde ca. jedes dritte Unternehmen innerhalb der letzten drei Jahre ein Opfer der Wirtschaftskriminalität. Hintergrund für die Zunahme der Delikte: schwindendes Unrechtsbewusstsein, abnehmende Loyalität, allgemeiner Werteverfall, finanzielle und familiäre Schwierigkeiten und Notlagen von Mitarbeitern.
Während eine Warenkreditversicherung die außerbetrieblichen Verluste absichert, schützt die Ver-trauensschadenversicherung ein Unternehmen vor innerbetrieblichen Verlusten durch untreue Mitarbeiter.

Schadenbeispiel 1

In einem größeren Betreuungsverein besserte die Personalsachbearbeiterin durch Manipulationen ihr eigenes Gehalt auf. Durch Buchungstricks und unter Ausnutzung ihrer Vertrauensstellung verbuchte sie Sonderzahlungen für die Mitarbeiter stets auf ihr eigenes Konto. Innerhalb kurzer Zeit entstand ein Schaden von 25.000 EUR.

Schadenbeispiel 2

Ein Mitarbeiter eines Betreuungsvereins beklaute seine Betreuten. Nachdem seine Handlungen entdeckt worden waren, machten die Verwandten der Geschädigten den Verein für die entstandenen Schäden haftbar.

Versicherungsschutz besteht für:

Vermögensschäden des Versicherungsnehmers (VN) und damit zusammen hängende Kosten, die dem VN entstehen

- durch Vertrauenspersonen

- durch außen stehende Dritte aufgrund unmittelbarer und rechtswidriger Eingriffe in die EDV des VN, soweit sich Dritte dabei am Vermögen des VN bereichert haben oder

- dadurch, dass Vertrauenspersonen Dritten unmittelbar einen Schaden zufügen, für die der VN haftet.

Versicherte Gefahren

Diebstahl, Unterschlagung, Betrug, Untreue, Computerbetrug oder sonstige vorsätzliche Handlung.

Nicht erstattungsfähige Schäden

  • Schäden durch Vertrauenspersonen, soweit VN von bereits vorsätzlich begangenen, unerlaubten Handlungen wusste.
  • Schäden, die mehr als 2 Jahre nach Vertragsbeendigung gemeldet werden.
  • entgangener Gewinn, Vertrags- und Ordnungsstrafen, sonstige mittelbare Schäden.
  • Personenschäden Vertrauensschadenversicherung für Betreuungsvereine

Versicherungssummen und SB

Versicherungssummen 100.000 EUR, weitere Versicherungssummenvarianten optional.

Die Selbstbeteiligung beträgt 10% (EUR) des Schadens, max. 10% der Versicherungssumme bei nicht identifizierbaren Schadenstiftern.

Infos und Beratung

Wenn Sie Fragen zur Vertrauensschadenversicherung haben, rufen Sie uns unter (040) 85 40 28 50 an oder senden Sie uns eine eMail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Der BdB e.V. bietet seinen Mitgliedern eine kostenlose Rechtsberatung

Unabhängig von einer bestehenden Rechtsschutzversicherung bietet der BdB e.V. seinen Mitgliedern eine kostenlose Rechtsberatung zu Fragen des Betreuungsrechts an. Anfragen können schriftlich an den Rechtsanwalt des BdB e.V. - Kay Lütgens - eingereicht werden.
Fax: (040) 38 62 90 32 - eMail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Rechtsberatung durch Fachanwälte?
Wir können Ihnen ein paar Tipps geben!

Als Versicherungsmakler ist es uns laut Rechtsdienstleistungsgesetz grundsätzlich nicht erlaubt, eine weiterführende juristische Beratung durchzuführen.
Wir können Ihnen jedoch Adressen nennen, bei denen Sie mit Ihrem Problem sehr gut aufgehoben sein dürften. Bitte klären Sie auch die Kosten für die Rechtsberatung und wie sie beglichen werden.
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