Anwälte  im Gericht

Vorsorgen für die Zeit danach

Ein Unfall oder eine Krankheit können über Nacht ein Leben aus der Bahn werfen. Besonders schlimm ist es, wenn der Betroffene dann seinen Beruf nicht mehr ausüben kann und für diese Situation nicht ausreichend vorgesorgt hat.
Auf eine Unterstützung des Staates können Selbständige in solchen Situationen überwiegend gar nicht mehr hoffen und auch Angestellte nur noch in sehr eingeschränktem Rahmen. Seit dem 1. Januar 2001 sind die bisherigen gesetzlichen Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten für alle am 1.1.2001 unter 40-Jährigen gestrichen und durch neue Erwerbsminderungsrenten ersetzt. Anspruch darauf hat nur, wer keine andere Tätigkeit in einem bestimmten Umfang mehr ausüben kann.
Laut Statistik müssen etwa 20% aller Erwerbstätigen vor Beginn der Altersrente aus gesundheitlichen Gründen ihren Beruf aufgeben. Das Risiko, berufsunfähig zu werden, ist also enorm, eine prinvate Vorsorge folglich unabdingbar.

Was ist Berufsunfähigkeit?

Berufsunfähigkeit bedeutet üblicherweise die voraussichtlich dauerhaft (oder für einen bestimmten Zeitraum) fehlende Fähigkeit des Versicherten, seine, vor Eintritt der Berufsunfähigkeit, ausgeübte Tätigkeit weiterhin ausüben zu können.
Die Ursachen für den Wegfall der Berufsfähigkeit können Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall sein. Im Unterschied zur Arbeitsunfähigkeit, bei der man von einem vorübergehenden Zustand ausgeht, liegt bei der Berufsunfähigkeit ein voraussichtlich länger andauernder Zustand vor.

Mögliche finanzielle Folgen einer Berufsunfähigkeit

Einer Berufsunfähigkeit geht in der Regel eine längerfristige Krankheit voraus, die oft auch zum Verlust des Arbeitsplatzes führt. Die Krankengeldzahlung der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung endet in den meisten Fällen nach Eintritt der Berufsunfähigkeit.
Spätestens nach dem Wegfall des Anspruches auf Arbeitslosengeld beginnt dann der soziale Abstieg des Berufsunfähigen. Dann hat der Erwerbstätige schon lange Zeit nur ca. 65% seines Einkommens zur Verfügung gehabt. Die Ersparnisse sind aufgebraucht.

Die private Berufsunfähigkeitsversicherung

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) soll dem Versicherten für den Fall einer entstehenden Berufsunfähigkeit Einkommen durch Zahlung einer Rente sichern und so ein existenzbedrohendes Risiko abwenden. In der Regel ist die BU nicht für Entschuldung von bestehenden Darlehen geeignet.
Die privaten Versicherungsunternehmen unterscheiden bei ihren Angeboten zwei Vertragsformen:
  • die selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung und
  • die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung in Verbindung mit einer Renten-, Kapitalleben-, Fondsgebundenen- oder Risikolebensversicherung
Die privaten Versicherer definieren Berufunfähigkeit zum Teil sehr unterschiedlich. Besonderheiten sind auch bei speziellen Berufen zu beachten, besonders für Selbständige. Für sie reicht es nicht aus, wenn sie ihre zuletzt ausgeübte Tätigkeit nicht mehr ausüben können. Für einen Leistungsanspruch wird zusätzlich geprüft, ob innerhalb des Betriebes eine andere Tätigkeit vom Selbständigen ausgeübt werden kann (z.B. eine aufsichtsführende statt mitarbeitende Tätigkeit). Neben spezifischen Besonderheiten einzelner Berufe spielen auch Ausschlüsse und Mitwirkungs- bzw. Anzeigepflichten eine wichtige Rolle.

Was kostet eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Eine private Versicherung für eine Berufsunfähigkeitsrente von ca. 1.000 Euro im Monat kostet für junge Männer und Frauen etwa 55 Euro monatlich (Eintrittsalter 25 Jahre, bei einer Laufzeit bis zum 65. Lebensjahr, inkl. Überschüsse). Mit zunehmenden Alter sind die Beiträge für Männer allerdings deutlich niedriger als für gleichaltrige Frauen. Neben dem Geschlecht und dem Alter ist die Höhe des Beitrages auch vom Beruf abhängig.

Die Qualität entscheidet!

Das wichtigste Kriterium bei der Auswahl des Angebots ist aber die Qualität der Versicherungsbedingungen, nicht nur der Preis. Nur so können Sie unliebsame Überraschungen im Leistungsfall vermeiden. Die Beurteilung der Qualität von Versicherungsbedingungen ist jedoch sehr aufwändig und für den Versicherungskunden kaum ohne fachkundige Hilfe möglich. Vergewissern Sie sich bei der Auswahl eines Angebots zu einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung, dass Sie neutral beraten werden und Sie sich einen umfangreichen Marktüberblick verschaffen können.
Die GL Versicherungsmakler GmbH ist ist lizensierter Nutzer des Analyse- und Breratungsprogramms FB-Xpert der Ratingagentur Franke & Bornberg. Damit können alle Bedingungen der angebotenen Berufsunfähigkeitsversicherungen auf dem Deutschen Markt detailliert verglichen und dokumentiert werden.
Zertifiziert durch Franke und Bornberg

Kompetenz und Transparenz

Die GL Versicherungsmakler GmbH ist ist lizensierter Nutzer des Analyse- und Breratungsprogramms FB-Xpert der Ratingagentur Franke & Bornberg. Damit können alle Bedingungen der angebotenen Berufsunfähigkeitsversicherungen auf dem Deutschen Markt detailliert verglichen und dokumentiert werden.
Wenn Sie ein Angebot für eine persönliche Berufsunfähigkeitsversicherung wünschen, faxen Sie uns das Angebotsformular, das Sie in der Beratungsdokumentation Berufsunfähigkeit finden, und das Erfassungsformular Bedarfsanalyse der Franke & Bornberg Research GmbH zurück (Download unten).

Infos und Beratung

Wenn Sie Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung haben, rufen Sie uns unter (040) 85 40 28 50 an oder senden Sie uns eine eMail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Der BdB e.V. bietet seinen Mitgliedern eine kostenlose Rechtsberatung

Unabhängig von einer bestehenden Rechtsschutzversicherung bietet der BdB e.V. seinen Mitgliedern eine kostenlose Rechtsberatung zu Fragen des Betreuungsrechts an. Anfragen können schriftlich an den Rechtsanwalt des BdB e.V. - Kay Lütgens - eingereicht werden.
Fax: (040) 38 62 90 32 - eMail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Rechtsberatung durch Fachanwälte?
Wir können Ihnen ein paar Tipps geben!

Als Versicherungsmakler ist es uns laut Rechtsdienstleistungsgesetz grundsätzlich nicht erlaubt, eine weiterführende juristische Beratung durchzuführen.
Wir können Ihnen jedoch Adressen nennen, bei denen Sie mit Ihrem Problem sehr gut aufgehoben sein dürften. Bitte klären Sie auch die Kosten für die Rechtsberatung und wie sie beglichen werden.
©2017 GL Versicherungsmakler GmbH