Alter Mann im Rollstuhl

Pflegebedürftigkeit und ihre Folgen

Durch einen Pflegefall kommen erhebliche finanzielle Belastungen auf die Betroffenen zu, denken Sie nur an die Kosten für das Pflegeheim oder die Betreuung rund um die Uhr zu Hause. Die gesetzliche Pflegeversicherung bietet bei Schwerstpflegebedürftigkeit nur eine Grundabsicherung von 1.432 EUR pro Monat, die jedoch bei weitem nicht ausreicht. Durchschnittlich kostet ein Pflegeplatz in der Pflegestufe III 3.300 EUR. So muss ein gesetzlich Versicherter fast 2.000 EUR monatlich aus der eigenen Tasche bezahlen, wenn er die Dienste eines Pflegeheims in Anspruch nimmt. Bei einer durchschnittlichen Lebenserwartung Schwerstpflegebedürftiger von fünf bis sieben Jahren summieren sich so die Gesamtkosten auf rund 140.000 EUR. Tendenz steigend.

Kinder haften für die Eltern!

Wenn bei den Pflegebedürftigen nichts mehr zu holen ist, werden nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom Januar 2004 nun auch verstärkt die Ersparnisse der engsten Verwandten herangezogen, um die hohen Kosten für einen Platz im Pflegeheim zu begleichen. Der Freibetrag für das Einkommen beträgt ca. 1.400 EUR bei ledigen Kindern! Es droht also im schlimmsten Fall eine generationsübergreifende Verarmung der Familie. Um sein eigenes Vermögen und das seiner Kinder und Enkel zu schützen ist private Vorsorge unumgänglich.

Auch für jüngere Menschen ein Thema!

Auch jüngere sind dem Risiko der Pflegebedürftigkeit ausgesetzt, können z.B. durch einen Unfall oder eine Erkrankung zum Pflegefall werden. Deshalb sollten auch sie über dieses Thema nachdenken. Einerseits sind die Beiträge geringer, andererseits steigt mit zunehmendem Alter das Risiko, dass sich der Gesundheitszustand verschlechtert und eine spätere Aufnahme in eine Pflegeversicherung erschwert oder gar unmöglich macht.

Private Absicherung der Pflegebedürftigkeit

Der Berliner Seniorenspezialist IDEAL Lebensversicherung a.G., klarer Marktführer im Segment der Pflegerenten. Neben der Schwerstpflegebedürftigkeit können auf Wunsch auch Risiken der Pflegegrade I und II abgesichert werden.
Entscheidender Unterschied der Pflegerente gegenüber Pflegekosten- und Pflegetagegeldversicherungen: der Beitrag ist dauerhaft stabil. Die in der Krankenversicherung üblichen Beitragserhöhungen sind bei Pflegerenten ausgeschlossen, Karenz- und Wartezeiten entfallen.

Die Leistungen im Überblick

  • Lebenslanger Versicherungsschutz bei Pflegebedürftigkeit in allen Pflegestufen und bei Pflegebedürftigkeit infolge von Demenz möglich.
  • Einmalige Sonderzahlung im Pflegefall, z.B. um Umzugs- oder Umbaukosten für die häusliche Pflege zu begleichen, zusätzlich zur Rentenzahlung
  • Vermögenssicherung für Sie und Ihre Angehörigen
  • Vereinbarte monatliche Pflegerente ergänzend zu den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung bis zu 3.000 EUR
  • Keine Beitragszahlung mehr im Pflegefall
  • Sofortige Zahlung unmittelbar nach Anerkennung der Pflegebedürftigkeit – bis zu zwölf Monate rückwirkend
  • Pflegeplatzgarantie: Bei Eintritt der versicherten Pflegestufe wird Ihnen ein Pflegeheimplatz innerhalb von 24 Stunden in der Bundesrepublik Deutschland garantiert.
  • Abschluss bis zum 75. Lebensjahr möglich
  • Die Pflegerente wird sowohl bei ambulanter als auch bei stationärer Pflege gezahlt.
  • Auslandsaufenthalte sind innerhalb der EU, Schweiz und Norwegen unbegrenzt mitversichert, weltweit bis zu sechs Monate.

Garantierte Pflegerente – stabile Beiträge

Die Höhe der Beiträge hängt vom jeweiligen Alter der Versicherten Person und dem gewünschten Versicherungsschutz (Pflegestufe I, II oder III) ab. Schon ab einem monatlichen Beitrag von 19,23 EUR erhält ein 50-jähriger Mann bei Absicherung der Pflegestufe III eine Pflegerente in Höhe von 750 EUR pro Monat.

Infos und Beratung

Eine ausführliche Beratungsdokumentation und die Versicherungsbedingungen können Sie als PDF per eMail von uns erhalten.
Wenn Sie Fragen zur Pflegerentenversicherung haben, rufen Sie uns unter (040) 85 40 28 50 an oder senden Sie uns eine eMail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Der BdB e.V. bietet seinen Mitgliedern eine kostenlose Rechtsberatung

Unabhängig von einer bestehenden Rechtsschutzversicherung bietet der BdB e.V. seinen Mitgliedern eine kostenlose Rechtsberatung zu Fragen des Betreuungsrechts an. Anfragen können schriftlich an den Rechtsanwalt des BdB e.V. - Kay Lütgens - eingereicht werden.
Fax: (040) 38 62 90 32 - eMail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Rechtsberatung durch Fachanwälte?
Wir können Ihnen ein paar Tipps geben!

Als Versicherungsmakler ist es uns laut Rechtsdienstleistungsgesetz grundsätzlich nicht erlaubt, eine weiterführende juristische Beratung durchzuführen.
Wir können Ihnen jedoch Adressen nennen, bei denen Sie mit Ihrem Problem sehr gut aufgehoben sein dürften. Bitte klären Sie auch die Kosten für die Rechtsberatung und wie sie beglichen werden.
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