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Vorteile einer privaten Krankenvollversicherung

Für den Großteil der Krankenversicherten stellt auch die Beitragsberechnung anhand des Alters, Geschlechts und des Gesundheitszustandes bei Vertragsabschluss eine Option dar, risikogerecht und gleichzeitig kostengünstig versichert zu sein. Ein weiteres sehr entscheidendes Argument: In der privaten Krankenversicherung können Versicherte bessere Leistungen wählen. Gesundheits- und kostenbewusstes Verhalten kann mit einer Beitragsrückerstattung belohnt werden.
Selbstverständlich gibt es nicht den einen Tarif für alle. Je nach Ihren Anforderungen und Wünschen können wir das richtige Angebot mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis am Markt für Sie heraussuchen.

Wann ist ein Wechsel sinnvoll?

Die Entscheidung muss auch noch nach Jahren für Sie tragbar sein und kann unter Umständen nicht revidiert werden. Die Entscheidung für die private Krankenversicherung sollten Sie deshalb nicht ohne eine umfangreiche Beratung fällen.
Für den Verbleib in der gesetzlichen Krankenkasse spricht zum Beispiel die Tatsache, dass Kinder hier über die Eltern beitragsfrei mitversichert sind, während die private Krankenversicherung Beiträge pro Person zu Grunde legt. Auch für Versicherte mit Vorerkrankungen kann es empfehlenswert sein, in der gesetzlichen Krankenversicherung zu verbleiben.

Beitragsgarantie im Standardtarif

Alle privat Versicherte haben die Möglichkeit, in den Standardtarif zu wechseln und ihren Beitrag dadurch erheblich zu reduzieren. Allerdings mit Leistungen, die dem gesetzlichen Niveau entsprechen, so als ob man im Alter wieder zurück in die GKV wechseln könnte.
Der Standardtarif ist mit einer Beitragsgarantie verbunden: Der Beitrag darf den durchschnittlichen Höchstbeitrag der GKV nicht übersteigen. Welcher Beitrag tatsächlich gezahlt werden muss, kann allerdings nur im Einzelfall ermittelt werden. Die Leistungen, die die Versicherten in diesem Tarif erhalten, müssen mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen übereinstimmen.

Wer kann sich privat versichern?

Wer kann sich privat versichern? Wer nicht versicherungspflichtig ist, so etwa Arbeitnehmer mit einem Jahresbruttoeinkommen über 56.250 EUR (2016) und Selbständige können sich privat versichern. Durch die neue Gesundheitsreform gibt es eine Dreijahresregelung, die den Wechsel in die Private nur zulässt, wenn das Jahreseinkommen drei Jahre lang in Folge über der Versicherungspflichtgrenze gelegen hat.

Steuervorteil durch das neue Bürgerentlastungsgesetz

Seit Januar 2010 können Sie Beiträge zu Ihrer privaten Kranken- und Pflegepflichtversicherung besser von der Steuer absetzen. Es gelten dafür keine Höchstbeträge mehr. Im Idealfall zahlt der Staat einige Hundert Euro im Jahr dazu!

Die private Krankenzusatzversicherung

Die private Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung: Wer nicht aus den genannten Gründen in die private Krankenvollversicherung wechseln kann oder möchte, für den ist es selbstverständlich möglich, durch eine Krankenzusatzversicherung den gesetzlich vorgeschriebenen Leistungskatalog zu erweitern, gestrichene Leistungen zu ersetzen oder die Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung zu reduzieren.
  • Privatergänzung Zahn
  • Privatergänzung Stationär
  • Privatergänzung Heilmittel
  • Privatergänzung Sehhilfen
  • Privatergänzung Heilpraktiker
  • Privatergänzung bei Verdienstausfall/Tagegeld (bei längerer Arbeitsunfähigkeit)
  • Privatergänzung Ausland

Gesetzlich oder privat krankenversichern?

Wir helfen Ihnen bei dieser Entscheidung und ermitteln, welcher Tarif am besten Ihre Wünsche berücksichtigt.
Füllen Sie dazu die Bedarfsanalyse der Franke&Bornberg Research GmbH aus und senden diese an uns zurück. Sie können die Formulare hier als PDF herunterladen. Auf Wunsch helfen wir Ihnen gerne bei der Beantwortung. Auf dieser Grundlage vergleichen wir dann die Angebote auf dem deutschen Markt und lassen uns von ausgesuchten Versicherern optimierte Angebote für Sie erstellen.
Möglicherweise empfehlen wir Ihnen auch, sich gegen die PKV zu entscheiden, wenn es für Sie günstiger, wäre, in der GKV zu bleiben. Es besteht ja auch die Option, sich weiterhin gesetzlich zu versichern und die Leistungslücken durch private Krankenzusatzversicherungen zu schließen.

Infos und Beratung

Eine ausführliche Beratungsdokumentation und die Versicherungsbedingungen können Sie als PDF per eMail von uns erhalten.
Wenn Sie Fragen zur privaten Krankenversicherung haben, rufen Sie uns unter (040) 85 40 28 50 an oder senden Sie uns eine eMail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Der BdB e.V. bietet seinen Mitgliedern eine kostenlose Rechtsberatung

Unabhängig von einer bestehenden Rechtsschutzversicherung bietet der BdB e.V. seinen Mitgliedern eine kostenlose Rechtsberatung zu Fragen des Betreuungsrechts an. Anfragen können schriftlich an den Rechtsanwalt des BdB e.V. - Kay Lütgens - eingereicht werden.
Fax: (040) 38 62 90 32 - eMail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Rechtsberatung durch Fachanwälte?
Wir können Ihnen ein paar Tipps geben!

Als Versicherungsmakler ist es uns laut Rechtsdienstleistungsgesetz grundsätzlich nicht erlaubt, eine weiterführende juristische Beratung durchzuführen.
Wir können Ihnen jedoch Adressen nennen, bei denen Sie mit Ihrem Problem sehr gut aufgehoben sein dürften. Bitte klären Sie auch die Kosten für die Rechtsberatung und wie sie beglichen werden.
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