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Selbst vorsorgen für den Todesfall

Nach Streichung des gesetzlichen Sterbegeldes muss jeder selbst für den Todesfall vorsorgen. Damit eine würdevolle und angemessene Bestattung nicht an den finanziellen Engpässen scheitert, empfiehlt sich die Vorsorge mit einer Sterbegeldversicherung.
Durch eine im Voraus selbst bestimmte Vorkehrung für den Todesfall sichern Sie auch die Hinterbliebenen ab und schützen sie vor dem finanziellen Risiko hoher Bestattungskosten. Zusammen mit der LV 1871 haben wir ein leistungsstarkes Versicherungskonzept zu günstigen Prämien umgesetzt.

Die Highlights des Sterbegeld-Konzeptes der LV 1871

  • freie und unabhängige Wahl des Bestatters möglich
  • Eintrittsalter zwischen 40 und 90 Jahren, keine Gesundheitsprüfungen
  • kurze Wartezeit von sechs Monaten, dann bereits gestaffelte Leistung
  • doppelte Leistung bei Unfalltod ohne Wartezeiten
  • sofortige Auszahlung der Versicherungssumme bei Vorlage der Sterbeurkunden
  • Durch Mitgliedschaft im Münchner Begräbnisverein profitieren Sie von günstigeren Prämien im Tarif Sterbegeld.
  • im Rahmen einer Erstberatung jährlich 60 Minuten telefonische Erbrechtsberatung im Tarif Sterbegeld Plus
  • wahlweise mit Bonussystem für eine höhere Leistung oder Sofortrabatt für eine niedrigere Prämie
Die LV 1871 ist der ideale Partner für unser Sterbegeld-Konzept. Als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit ist die Lebensversicherung unabhängig von Finanzinvestoren und Großkonzernen. Sie ist in hohem Maße den Interessen ihrer Kunden und Geschäftspartner verpflichtet. Seit mehr als 140 Jahren setzt die LV 1871 mit ihren Vorsorgelösungen und ihrem Service Maßstäbe.

Warum sollten Sie eine Bestattungsvorsorge abschließen?

Sie können zu Lebzeiten alles im Sinne des/der Versicherten regeln, bzw. regeln lassen. Die Vorteile liegen auf der Hand:
  • Im Sinne des Verstorbenen wird alles von einem ISO-Zertifizierten (!) Bestatter mit deutschlandweitem Netz geregelt
  • Tätigkeiten, wie z.B. Abmelden bei Behörden, Krankenkassen, Sozialversicherungsträgern werden übernommen
  • Kostenlose Erstberatung bei einem Anwalt zur Regelung der letzten Dinge (Testament, etc)
  • Hinterlegung wichtiger Unterlagen rund um die Bestattung bei der DVEV (Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.) ist möglich.
Der/Die Versicherte und die Verwandten haben das gute Gefühl, dass wirklich alles Notwendige in die Wege geleitet wurde, evtl. auch die Organisation und Durchführung der Feier (Von der Einladungskarte bis zum Kaffeemahl danach).

Empfehlung für Sozialhilfeempfänger

Häufig stellt sich die Frage, ob Geldbeträge, die zum Zwecke der späteren Bestattung angelegt wurden vor dem Zugriff des Sozialamtes geschützt sind. Da die Rechtsprechung in dieser Sache zur Höhe der Schonbeträge uneinheitlich ist, empfehlen wir eine Klärung bei den zuständigen Behörden. Die Bestattungsvorsorge stellt im Sozialhilferecht eine anerkennenswerte Risikovorsorge dar und wird aus diesem Grunde auch bei der Vermögensinanspruchnahme unberücksichtigt bleiben.
Bei Abschluss für Sozialhilfeempfänger sollte in die Police ein Bezugsrecht für eine natürliche oder juristische Person eingetragen werden, damit die Versicherungsleistung vor dem Zugriff des Sozialamtes geschützt ist.

Fordern Sie ein unverbindliches Angebot an!

Wünschen Sie ein Angebot zur Sterbegeldversicherung, dann senden Sie uns bitte das Angebotsformular aus der Beratungsdokumentation zurück. Die ausführliche Beratungsdokumentation können Sie hier als PDF per Mail erhalten.
Wenn Sie Fragen zur Sterbegeldversicherung haben, rufen Sie uns unter (040) 85 40 28 50 an oder senden Sie uns eine eMail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Wer für den eigenen Todesfall Vorkehrungen trifft, sollte auch für den Fall vorsorgen, dass wichtige Entscheidungen, sei es durch Krankheit oder altersbedingte Probleme, nicht mehr alleine getroffen werden können. Durch einer Vorsorgevollmacht, einer Betreuungsverfügung und einer Patienten-verfügung können Sie alles Wichtige zu Lebzeiten regeln – wer Sie betreut, für Sie Entscheidungen fällen darf und wie Sie medizinisch behandelt werden wollen. Wertvolle Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf der Internetseite des Bundesjustizministeriums, www.bmj.bund.de, und der Bundesnotarkammer unter www.vorsorgeregister.de .
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