Papierhaus mit Flamme

Existenziell für Immobilienbesitzer!

Hausbesitzer brauchen eine Wohngebäudeversicherung. Ein Sturm deckt das Dach ab, nach einem Rohrbruch steht das Erdgeschoss unter Wasser, ein Feuer zerstört das Haus komplett: In solchen Fällen kommt der Wohngebäudeversicherer für den Schaden auf. Auf den Gebäudeschutz sollte deswegen kein Immobilienbesitzer verzichten.
Die Wohngebäudeversicherung sollte als „gleitende Neuwertversicherung“ vereinbart werden. Dann ersetzt der Versicherer Schäden immer zu den aktuellen Baupreisen. Ersetzt werden finanzielle Verluste aus Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser (Frostschäden / Rohrbruch), Sturm und Hagel.

Was kann versichert werden?

  • Fertiggestellte und ständig bewohnte Wohngebäude ab Baujahr 1960, Bauartklassen 1 + 2 oder Fertighausklassen 1 + 2 mit nicht mehr als 50 % gewerblich genutztem Anteil.
  • Garagen und Nebengebäude auf Ihrem Grundstück
  • Gebäudezubehör wie z.B. Satellitenantennen oder Markisen
  • Zubehör und Grundstücksbestandteile (z.B. Zäune)
  • Rohbauten, gegen Feuerschäden bis Bauende abgesichert, beitragsfrei bis maximal 12 Monate

Was ersetzt der Versicherer?

Im Schadenfall haben Sie Anspruch auf die folgenden Leistungen:
  • Ist Ihr Haus beispielsweise durch einen Brand völlig zerstört worden, erhalten Sie den Neuwert ersetzt, so wie er sich unmittelbar vor Eintritt des Schadens darstellte.
  • Bei einem teilweise beschädigten Gebäude, z.B. durch Leitungswasser oder Sturm, bekommen Sie die nötigen Reparaturkosten erstattet.

Welche Risiken sind problematisch?

Nicht jedes Gebäude ist bei den Versicherern gern gesehen. Wenn das Gebäude zu alt ist oder sich in unmittelbarer Nähe Gefahr erhöhender Betriebe befindet, kann es schwierig sein, ein solches Risiko zu versichern.
Dennoch: Scheuen Sie nicht eine Anfrage! Die Versicherer prüfen in jedem Einzelfall ob sie eine Versicherung dafür übernehmen können. Davon betroffen sind:
  • Gebäude, die sich in weniger als 10 m Abstand von nachfolgenden Gewerben befinden: Diskothek, Spielhalle, Grillstation, Nachtbar, Altpapierhandel, sonstige feuergefährliche Betriebe.
  • Gebäude mit einem Baujahr vor 1960, wenn nicht zwischenzeitlich komplett renoviert bzw. saniert (Dach, Heizung, Wasser- und Elektroleitungen) wurde. Nachweise darüber müssen vorgelegt werden.
  • Versicherungssumme höher als M 100.000 per 1914
    (Um einen Vergleichswert zu schaffen wird bei Immobilien ein Betrag in deutschen Reichsmark, bezogen auf das Jahr 1914, festgelegt).

Was kann nicht versichert werden?

Denkmalgeschützte Gebäude, Ferienhäuser und Gebäude mit mehr als einem versicherten oder unversicherten Vorschaden in den vergangenen 3 Jahren vor Antragstellung können nicht versichert werden.

Gleitende Neuwert-Versicherung

Ausreichend ist eine Versicherungssumme nur dann, wenn sie immer dem aktuellen Neubauwert Ihres Wohngebäudes entspricht – auch zu einem späteren Zeitpunkt. Doch die Baupreise ändern sich ständig und mit ihnen auch die Kosten, die im Schadenfall entstehen würden. Durch die gleitende Neuwertversicherung wird die Versicherungssumme automatisch der aktuellen Baupreisentwicklung angepasst.

Unterversicherungsverzicht

Wird der Versicherungswert in der gleitenden Neuwert-Versicherung auf das Basisjahr 1914 richtig ermittelt und festgelegt, nimmt der Versicherer keinen Abzug wegen Unterversicherung vor.

Wichtiger Hinweis!

Wichtig! Auch nach Vertragsabschluss müssen Wertverbesserungen, z.B. durch nachträgliche Um-, An- oder Ausbauten angegeben werden, da diese bei einer automatischen Anpassung natürlich nicht erfasst werden können.

Fordern Sie ein unverbindliches Angebot an!

Wenn Sie Fragen zur Wohngebäudeversicherung haben, rufen Sie uns unter (040) 85 40 28 50 an oder senden Sie uns eine eMail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
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