Umwelt ist ein teures Gut
Das im Mai 2007 verabschiedete Umweltschadengesetz hat erhebliche Auswirkungen für nahezu jeden Betrieb. Denn vom selbstständigen Handwerker bis zum Chemiekonzern haftet jeder für Schäden, die er der Umwelt zufügt und ist zur Sanierung der Umweltschäden verpflichtet.
Von Grund auf neu geregelt - die Haftung bei Umweltschäden
Im Gegensatz zum bereits bestehenden Umwelthaftungsgesetz, bei dem es um Schäden geht, die einer natürlichen oder juristischen Person oder ihrem Besitz zugefügt werden, betrifft das neue Umweltschadengesetz die Vermeidung und Sanierung von Schäden an der Umwelt selbst. Dazu gehören:
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Schäden der Gewässer (auch des Grundwassers) oder des Bodens
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Schäden an geschützten Tier- und Pflanzenarten und deren Lebensräumen, der so genannten Biodiversität.
Die Haftung trifft denjenigen, der im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit einen Umweltschaden verursacht (Verursacherprinzip). Das Umweltschadengesetz gibt anerkannten Naturschutzverbänden erstmals das Recht, die zuständige Behörde zur Durchsetzung der Sanierungspflichten aufzufordern.
Ihr individuelles Umweltschadenrisiko
Wie hoch das Risiko ist, einen Umweltschaden zu verursachen und zur Übernahme der Sanierungskosten herangezogen zu werden, ist von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich. Es wird bestimmt durch Ihre Betriebsstätte und die Art der dort vorhandenen Anlagen, die Nähe zu Naturschutzgebieten oder Gewässern, den regelmäßigen Umgang mit gefährlichen Stoffen etc.
Ein Fall für Experten: die Ermittlung der Sanierungskosten
Ist durch Ihr Unternehmen oder Ihren Betrieb ein Umweltschadenfall eingetreten, sind Sie als Verursacher verpflichtet, die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen selbst zu ermitteln und der zuständigen Behörde zur Zustimmung vorzulegen. Anschließend müssen Sie die Sanierung mit den entsprechenden Maßnahmen durchführen oder ordnungsgemäß beauftragen. Die Umweltschadensversicherung gibt Ihnen die Sicherheit, im Schadenfall mit den komplizierten Aufgaben und Verpflichtungen nicht allein zu bleiben.
Die Leistungen der Umweltschadenversicherung beinhalten:
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die Prüfung der gesetzlichen Pflichten des Versicherungsnehmers
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die Abwehr einer unberechtigten Inanspruchnahme
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die Übernahme berechtigter Sanierungs- und Kostentragungspflichten
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die Erstattung anfallender Gutachter- und Sachverständigenkosten
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die Übernahme der Kosten des Verwaltungsverfahrens und eines eventuellen Gerichtsverfahrens
Versicherter Personenkreis
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Dazu zählen der Versicherungsnehmer selbst
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sowie seine Repräsentanten und die übrigen Betriebsangehörigen. Somit ist es im Schadenfall unerheblich, ob die zuständige Behörde im Ausnahmefall einen Geschäftsführer oder Mitarbeiter anstelle des Firmeninhabers in Anspruch nimmt.
Infos und Beratung
Eine ausführliche Beratungsdokumentation und die ausführlichen Versicherungsbedingungen können Sie als PDF per Mail erhalten.
Wenn Sie Fragen zur Umweltschadenversicherung haben, rufen Sie uns unter (040) 85 40 28 50 an oder senden Sie uns eine eMail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.