An dieser Versicherung kommt kein Bauherr vorbei. Denn während der Bauzeit können unvorhergesehene Ereignisse eintreten und zu Schadenersatzforderungen führen. Im schlimmsten Fall kann das immense Folgekosten nach sich ziehen.
So wird neben den Handwerkern und dem Architekten vor allem der Bauherr von geschädigten Dritten, z.B. Passanten, Bauarbeitern, Lieferanten oder Nachbarn, wegen Sach- oder Personenschäden zur Verantwortung gezogen.
Während der Bauzeit können unvorhergesehene Ereignisse (durch Dritte – keine Bekannten des Bauherren) und Folgekosten eintreten. Das gilt auch dann, wenn ein Architekt mit der gesamten Bauleitung beauftragt wurde. Denn: Gerade wenn mehrere Firmen gleichzeitig auf dem Bau beschäftigt sind, ist es besonders schwierig den Schadenverursacher ausfindig zu machen. Diese werden eben durch diesen Bereich abgedeckt.
Versicherungsschutz besteht nur, wenn Planung, Bauleistung und Bauausführung an einen Dritten vergeben sind. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Haus- u. Grundbesitzer für das zu bebauende Grundstück und das zu errichtende Bauwerk. Bauen in Eigenleistung ohne Arbeitsmaschinen ist bis 25.000 EUR prämienfrei mitversichert.
In Verbindung mit der Bauleistungsversicherung bzw. auch als Einzeltarif können wir Ihnen die Bauherrenhaftpflichtversicherung zu besonders günstigen Konditionen anbieten! Aber selbstverständlich können Sie diese auch allein abschließen.
Infos und Beratung
Wenn Sie Fragen zur Bauherrenhaftpflichtversicherung haben, rufen Sie uns unter (040) 85 40 28 50 an oder senden Sie uns eine eMail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.