fürsorgliche Hände

Versicherungsschutzerweiterung für Vorsorgevollmachten

Die bestehende Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bietet keinen Versicherungsschutz für Vorsorgevollmachten. Diese Risiken müssen separat versichert werden. Voraussetzung ist aber, dass Sie bereits eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bei der AXA abgeschlossen haben.
Das nachfolgende Angebot für Berufsbetreuer und Vereinsbetreuer ist mit dem Bundesvorstand des BdB. e.V. abgestimmt und gilt für Mitglieder. Für Nicht-Mitglieder erhöht sich der Beitrag der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Vollmachten um 75 EUR (zzgl. Versicherungssteuer).

In der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sind versichert:

  • Die Abwicklungstätigkeit nach Ableben eines Betreuten
  • Fehler beim Zahlungsverkehr
  • wenn zu dem verwalteten Vermögen einer betreuten Person ein Gewerbebetrieb bis 100.000 EUR Jahresumsatz gehört
  • Schäden, die während der Laufzeit dieses Vertrages gemeldet werden, aber in der Versicherungszeit einer Vorversicherung eingetreten sind, soweit die Nachhaftung des alten Versicherers abgelaufen ist
  • Schäden, die in den ersten 6 Monaten nach Übernahme eines neuen Betreuungsauftrages aufgrund eines Fehlverhaltens des Betreuers bei Abschluss oder durch Nichtabschluss von Versicherungsverträgen für den Betreuten entstehen. Die Deckungssumme ist auf 50.000 EUR begrenzt
  • Unbegrenzte Nachhaftung

Nicht versichert sind:

Bei Berufsbetreuer/Innen fallen u.a. Spekulationsgeschäfte und Schäden, die dadurch entstanden sind, dass private Versicherungsverträge nicht oder nicht ordnungsgemäß abgeschlossen, erfüllt oder fortgeführt werden, nicht unter den Versicherungsschutz.

Besonderheiten

Bei den Vorsorgevollmachten erfolgt eine individuelle Annahmeprüfung anhand der vorgelegten Vollmachten durch die AXA.

Infos und Beratung

Eine ausführliche Beratungsdokumentation und die ausführlichen Versicherungsbedingungen können Sie als PDF per Mail erhalten.
Wenn Sie Fragen zur Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Vorsorgevollmachten haben, rufen Sie uns unter (040) 85 40 28 50 an oder senden Sie uns eine eMail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Der BdB e.V. bietet seinen Mitgliedern eine kostenlose Rechtsberatung

Unabhängig von einer bestehenden Rechtsschutzversicherung bietet der BdB e.V. seinen Mitgliedern eine kostenlose Rechtsberatung zu Fragen des Betreuungsrechts an. Anfragen können schriftlich an den Rechtsanwalt des BdB e.V. - Kay Lütgens - eingereicht werden.
Fax: (040) 38 62 90 32 - eMail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Rechtsberatung durch Fachanwälte?
Wir können Ihnen ein paar Tipps geben!

Als Versicherungsmakler ist es uns laut Rechtsdienstleistungsgesetz grundsätzlich nicht erlaubt, eine weiterführende juristische Beratung durchzuführen.
Wir können Ihnen jedoch Adressen nennen, bei denen Sie mit Ihrem Problem sehr gut aufgehoben sein dürften. Bitte klären Sie auch die Kosten für die Rechtsberatung und wie sie beglichen werden.
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