Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass jeder Halter eines Pferdes oder Hundes der so genannten Gefährdungshaftung gemäß BGB unterliegt. Das bedeutet: Schädigt das Tier einen Dritten an seiner Gesundheit oder seinem Vermögen, so ist der Besitzer dafür haftbar zu machen.
Für Personen-, Sach- und Vermögensschäden haften Sie als Halter in unbegrenzter Höhe mit Ihrem gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen. Und der Geschädigte kann seine Ansprüche 30 Jahre lang geltend machen.
Wer also keine Tierhalterhaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme hat, sieht sich als Schadenverursacher evtl. Existenz gefährdenden Zahlungsverpflichtungen ausgesetzt. Falls der Verursacher nicht in der Lage ist, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, kann dies auch für den Geschädigten ruinöse Folgen haben. Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung schließt diese Lücke
Versichert ist das Haftpflichtrisiko als Halter von Tieren zu privaten Zwecken, z.B. Pferde oder Hunde und der folgende Deckungsumfang:
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