Rotweinfleck auf dem Teppich

Eine wichtige Versicherung bei Personen- und Sachschäden

Der Betreuungsverein haftet folglich bei Verschulden für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in unbegrenzter Höhe mit seinem gegenwärtigem und zukünftigen Vermögen bzw. dem Vermögen der Firma. Sofern der Geschädigte einen gerichtlichen Titel erwirkt hat, kann er diesen Anspruch 30 Jahre geltend machen.
Schäden in Millionenhöhe treten zwar nicht häufig auf, aber auch ein vergleichsweise kleinerer Schaden, kann für alle Beteiligten bitter sein. Wer also keine Haftpflichtversicherung mit ausreichenden Deckungssummen hat, gefährdet nicht nur die eigene Existenz, sondern auch die des Geschädigten.

Wichtiger Hinweis!

Der Versicherer übernimmt hier nicht die Haftung aus vertraglichen Verpflichtungen z.B. Konventionalstrafen bei Nichterfüllung etc.
Die Betriebshaftpflichtversicherung ist zuständig für Personen- und Sachschäden, die Betriebsangehörige in Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit für den Verein verursachen. Versichert sind alle für den Verein tätigen Geschäfsfüher/Innen, Betreuer/Innen sowie angestellte Personen der Verwaltung.

Die Leistungen im Schadenfall

  • Prüfung der Frage, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht
  • finanzielle Wiedergutmachung des Schadens, wenn der Anspruch begründet ist
  • Abwehr von unberechtigten Ansprüchen, notfalls vor Gericht, wobei der Versicherer die Prozesskosten trägt

Versicherungssummen

Für Personen- und Sachschäden steht eine Deckungssumme von 3 Mio. EUR zur Verfügung.

Wichtiger Hinweis!

Im Bereich der Mietsachschäden sind Glasbruchschäden nicht mitversichert. Allerdings kann Glasbruch separat versichert werden. Sprechen Sie uns an!

Wer ist versichert?

Versichert sind hauptberufliche Betreuer/innen und sonstige ausschließlich verwaltend tätige Angestellte.

Prämien

Der Jahresbeitrag für bis zu zehn Betreuer beträgt 280 EUR + 53,20 EUR (19% Versicherungssteuer) = 333,20 EUR, für jede weitere mitzuversichernde Person 10 EUR + 1,90 EUR (19% Versicherungssteuer) = 11,90 EUR.

Infos und Beratung

Wenn Sie Fragen zur Betriebshaftpflichtversicherung für Ihren Betreuungsverein haben, rufen Sie uns unter (040) 85 40 28 50 an oder senden Sie uns eine eMail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Der BdB e.V. bietet seinen Mitgliedern eine kostenlose Rechtsberatung

Unabhängig von einer bestehenden Rechtsschutzversicherung bietet der BdB e.V. seinen Mitgliedern eine kostenlose Rechtsberatung zu Fragen des Betreuungsrechts an. Anfragen können schriftlich an den Rechtsanwalt des BdB e.V. - Kay Lütgens - eingereicht werden.
Fax: (040) 38 62 90 32 - eMail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Rechtsberatung durch Fachanwälte?
Wir können Ihnen ein paar Tipps geben!

Als Versicherungsmakler ist es uns laut Rechtsdienstleistungsgesetz grundsätzlich nicht erlaubt, eine weiterführende juristische Beratung durchzuführen.
Wir können Ihnen jedoch Adressen nennen, bei denen Sie mit Ihrem Problem sehr gut aufgehoben sein dürften. Bitte klären Sie auch die Kosten für die Rechtsberatung und wie sie beglichen werden.
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