gesprungene Glasscheibe

Die Hausratversicherung für Ihr Büro

Sie ersetzt finanzielle Verluste, die infolge Beschädigung durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser oder Sturm/Hagel an der Einrichtung und Ausstattung Ihres Büros entstehen.
Zu den versicherten Sachen zählen auch Daten und Programme.

Welche Gefahren sind versichert?

  • Brand, Blitzschlag, Explosion
  • Einbruchdiebstahl und Vandalismus
  • Rohrbruch, Frostschäden
  • Sturm und Hagelschäden
  • Diebstahl von Dienstfahrrädern
  • Überspannungsschäden durch Blitz
  • Mit einer zusätzlichen Glasversicherung können alle Fenster- und Glasflächen mitversichert werden.

Wichtiger Hinweis!

Es wird generell der Neuwert entschädigt!

Nicht versicherte Gefahren

  • Fahrlässigkeit, unsachgemäße Handhabung
  • Kurzschluss und Induktion
  • Implosion
  • Feuchtigkeit, Überschwemmungen
  • Höhere Gewalt, Konstruktionsfehler, Material- oder Ausführungsfehler
  • Abnutzung
  • Vorsatz des Versicherungsnehmers
  • Erdbeben, Kernenergie
  • Kriegsereignisse, innere Unruhen

Wie vermeiden Sie eine Unterversicherung?

Da die Geschäftsinhaltsversicherung eine Neuwertversicherung ist, bedeutet Unterversicherung, dass der Neuwert aller Waren und aller Gegenstände in den Betriebsräumen die abgeschlossene Versicherungssumme übersteigt. Ist dies der Fall, ersetzt der Versicherer nur einen Teil des Schadens (also auch bei kleineren Schäden).
Um die Versicherungssumme richtig zu bewerten, ist es notwendig, eine detaillierte Aufstellung des Inventars und der Waren zu machen. Setzen Sie für die technische und kaufmännische Einrichtung den Neuwert an, den Sie aufbringen müssen, um einen Gegenstand nach einem Schadenfall wieder neu zu kaufen, bzw. den Preis für die Wiederherstellung.
Unter technischen Einrichtungen verstehen die Versicherer z.B. Ihr Faxgerät, den PC oder das Telefon, bzw. die Telefonanlage.
Der Schreibtisch, der Stuhl oder die Aktenordner sind kaufmännische Einrichtungen.

Infos und Beratung

Eine ausführliche Beratungsdokumentation und die Versicherungsbedingungen können Sie als PDF per Mail erhalten.
Wenn Sie Fragen zur Geschäftsinhaltsversicherung haben, rufen Sie uns unter (040) 85 40 28 50 an oder senden Sie uns eine eMail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Der BdB e.V. bietet seinen Mitgliedern eine kostenlose Rechtsberatung

Unabhängig von einer bestehenden Rechtsschutzversicherung bietet der BdB e.V. seinen Mitgliedern eine kostenlose Rechtsberatung zu Fragen des Betreuungsrechts an. Anfragen können schriftlich an den Rechtsanwalt des BdB e.V. - Kay Lütgens - eingereicht werden.
Fax: (040) 38 62 90 32 - eMail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Rechtsberatung durch Fachanwälte?
Wir können Ihnen ein paar Tipps geben!

Als Versicherungsmakler ist es uns laut Rechtsdienstleistungsgesetz grundsätzlich nicht erlaubt, eine weiterführende juristische Beratung durchzuführen.
Wir können Ihnen jedoch Adressen nennen, bei denen Sie mit Ihrem Problem sehr gut aufgehoben sein dürften. Bitte klären Sie auch die Kosten für die Rechtsberatung und wie sie beglichen werden.
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