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Warum benötigen Sie eine Tierhalterhaftpflichtversicherung?

Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass jeder Halter eines Pferdes oder Hundes der so genannten Gefährdungshaftung gemäß BGB unterliegt. Das bedeutet: Schädigt das Tier einen Dritten an seiner Gesundheit oder seinem Vermögen, so ist der Besitzer dafür haftbar zu machen.

Jeder Halter haftet unabhängig vom Verschulden

Für Personen-, Sach- und Vermögensschäden haften Sie als Halter in unbegrenzter Höhe mit Ihrem gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen. Und der Geschädigte kann seine Ansprüche 30 Jahre lang geltend machen.
Wer also keine Tierhalterhaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme hat, sieht sich als Schadenverursacher evtl. Existenz gefährdenden Zahlungsverpflichtungen ausgesetzt. Falls der Verursacher nicht in der Lage ist, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, kann dies auch für den Geschädigten ruinöse Folgen haben. Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung schließt diese Lücke

Was ist versichert?

Versichert ist das Haftpflichtrisiko als Halter von Tieren zu privaten Zwecken, z.B. Pferde oder Hunde und der folgende Deckungsumfang:
  • Fremdreiter-Risiko inkl. Ansprüche gegen den
  • Reitbeteiligungen inkl. Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer
  • Teilnahme an Reitveranstaltungen (ohne Rennen)
  • Schäden am geliehenen oder gemieteten Pferdetransport-Anhänger
  • Flurschäden
  • Deckakt (gewollt und ungewollt)
  • Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern
  • Reiten mit gebissloser oder ungewöhnlicher Zäumung
  • Reiten mit und ohne Sattel

Die Leistungen im Versicherungsfall

  • Die Prüfung der Frage, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht.
  • Die finanzielle Wiedergutmachung des Schadens, wenn der Anspruch begründet ist.
  • Die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen – notfalls vor Gericht – wobei der Versicherer die Prozesskosten trägt.

Ein Beispiel

Ein Hund läuft vor ein vorbeifahrendes Fahrrad, der Radfahrer stürzt und bricht sich dabei den Unterarm. Über die Regulierung des körperlichen Schadens hinaus möchte der Geschädigte aber noch Kosten für eine Therapie ersetzt haben. Er behauptet nämlich, dass durch den Unfall bei ihm eine unüberwindbare Angst vor dem Radfahren entstand die nur durch eine psychologische Behandlung therapiert werden konnte. Der Versicherer wehrt sich in diesem Fall gegen die unberechtigt gestellten Ansprüche des Geschädigten.

Infos und Beratung

Wenn Sie Fragen zur Tierhalterhaftpflichtversicherung haben, rufen Sie uns unter (040) 85 40 28 50 an oder senden Sie uns eine eMail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
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